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Abmahnung wegen unverlangt zugesandter eMails - SPAM

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch - Unsere Kanzlei prüft professionell Ihre Webpräsenz Abmahnung wegen unverlangt übersandter eMails?

 
 
Unsere Kanzlei prüft professionell Ihre Webpräsenz ( Homepage, Website )

 

Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter eMails

Es häufen sich Fälle, in denen Empfänger sog. SPAMS (d.h. unverlangt übersandter eMails) sich massiv gegen den Absender zur Wehr setzen und durch die Beauftragung von Rechtsanwälten im Falle einer Abmahnung nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Versäumen Sie auf keinen Fall Fristen? Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigten Erklärungen? Prüfen Sie die Abmahnung auf "Herz und Nieren". Wir sind für Sie da.

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch - Unsere Kanzlei prüft professionell Ihre Webpräsenz Hotline: 0345 / 29 26 70 

Der Erstkontakt zu unserer Kanzlei ist kostenlos.

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch - Unsere Kanzlei prüft professionell Ihre Webpräsenz Informationen zum Thema

Ausgangspunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit der Zusendung einer eMail ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), genauer gesagt dort der § 7 UWG, nach dem ohne vorherige Einwilligung übersandte eMails als Belästigung angesehen werden und damit wettbewerbswidrig sind.

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch - Unsere Kanzlei prüft professionell Ihre Webpräsenz Einwilligung vor dem Versand als Regel, aber wie?

Als Grundsatz steht fest, daß vor dem Versand von eMails die Einwilligung des Adressaten eingeholt werden muß. Daß diese auf elektronischem Wege erfolgen kann, liegt auf der Hand. Zu beachten ist dann aber das Telemediengesetz (TMG), genauer dessen § 13 Abs. 2.

Die Einwilligung kann nach dieser Vorschrift elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat (z.B.. mittels einem sog. Opt-in-Feld),
2. die Einwilligung protokolliert wird,
3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Wichtig: der Anbieter (also Versender der eMail) ist für das Vorliegen einer Einwilligung beweispflichtig. Zu empfehlen ist also eine ordnungsgemäße Dokumentation.

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch - Unsere Kanzlei prüft professionell Ihre Webpräsenz eMail ohne vorherige Einwilligung möglich?

Eine Einwilligung des Adressaten ist nach § 7 Abs.3 UWG in Ausnahmefällen entbehrlich, wenn
1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Wichtig! Die Voraussetzungen von 1 bis 4 müssen kumulativ, also alle vorliegen!

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch - Unsere Kanzlei prüft professionell Ihre Webpräsenz Folge von Rechtsverstößen

Unverlangt versendete eMails können eine Abmahnung nach sich ziehen. Rechtsgrund für die Abmahnung ist ein Unterlassungsanspruch, der aus den §§ 1004, 823 BGB folgt. Und nicht nur der Adressat kann die Abmahnung aussprechen, nein, nach § 8 Abs.3 UWG auch ein anderweitig Betroffener (jemand mit Aktivlegitimation). Abhängig vom Gegenstandswert, den ein Gericht nach billigem Ermessen bestimmt, können durch eine vom Anwalt ausgesprochene Abmahnung nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch - Unsere Kanzlei prüft professionell Ihre Webpräsenz Fazit

Vorsicht mit dem Versand von Werbe-eMails. Auch gegenüber Bestandskunden ist eine solcher Versand rechtssicher nur in den engen Grenzen des § 7 Abs.3 UWG zulässig. Dies sollte jeder Unternehmer im eigenen Interesse beachten, denn verständlich ist, daß viele über die Spam-Flut genervt sind, und so kann eine gut gemeinte eMail auch den gegenteiligen Effekt haben und einen Kunden verprellen.
 


??? RÜCKFRAGEN ???

Tel.     0345 / 29 26 70
   Fax:    0345 / 29 26 729
   eMail: mlw@mlw-law.com


  



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