Abmahnung erhalten, Filesharing, Peer-to-Peer Netzwerk, Tauschbörse, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte
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Abmahnung erhalten, Filesharing, Peer-to-Peer Netzwerk, Tauschbörse, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch Abmahnung erhalten?

Hier erhalten Sie kompetenten Rat und Hilfe

Sofortkontakt: 0345 / 292670

Zu einer wahren Massenerscheinung und zu einem echten Geschäftszweig haben sich die Abmahnungen entwickelt, die von einer stetig wachsenden Anzahl von Anwaltskanzleien versendet werden.

Hintergrund sind ist das sog. Filesharing, also das Verteilen von Dateien zwischen Nutzern des Internet unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Netzwerks ( P2P-Netzwerk ). In diesem Zusammenhang fallen oft Begriffe wie Tauschbörse oder Internettauschbörse; gemeint ist dann meist das gleiche.

An dieser Stelle warnen wir ausdrücklich vor der Benutzung solcher Netzwerke. Das Zur-Verfügung-Stellen urheberrechtlich geschützter Werke ist diesem Zusammenhang nach § 106 Urheberrechtsgesetz ( UrhG ) strafbar.

Haben Sie jedoch eine Abmahnung von einer der bekannten Abmahnkanzleien erhalten, ist das "Kind bereits in den Brunnen gefallen", und Sie müssen nun überlegen, was zu tun ist.

Ganz FALSCH ist, nichts zu tun. In diesem Fall riskieren Sie, daß gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, durch die Ihnen ein deutsches Gericht bei Androhung einer Strafe in empfindlicher Höhe untersagt wird, weiterhin das Werk zum Download anzubieten. Weitere unangenehme Folge sind hohe Gerichts- und Anwaltskosten.

Auch FALSCH ist es, vorschnell und unüberlegt die von der Abmahnkanzlei beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden, denn meist beinhaltet dies ein Anerkenntnis des von den Abmahnanwälten angebotenen "Vergleichsbetrages", der je nach Fall ca. zwischen 290,00 EUR und 1.200,00 EUR liegt. Dann ist sprichwörtlich "der Sack zu", und der Betrag ist zu zahlen.

RICHTIG ist dagegen, den konkreten Einzelfall einer kompetenten Prüfung zu unterziehen, denn Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung und es gibt der Punkte viel, hinsichtlich derer eine erhaltene Abmahnung auf "Herz und Nieren" geprüft werden kann.

Auch die geforderte Unterlassungserklärung ist genau zu betrachten, denn man sollte sich bewußt sein , wozu man sich rechtsverbindlich verpflichtet und z.B. wissen, daß man sich nach den von dem Abmahnanwälten vorformulierten Erklärungen zu etwas verpflichtet, woran man über einen Zeitraum von 30 Jahren gebunden ist.

Abmahnung erhalten - beim Download erwischt, Hilfe erhalten Sie hier.

Das allein sollten Gründe genug sein, sich Rat von Fachleuten einzuholen.

Vertrauen Sie unseren vielfältigen Erfahrungen, die wir in der Vergangenheit durch die Bearbeitung einer großen Anzahl von Sachverhalten auf diesem Gebiet haben sammeln können.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter: 0345 / 292670

Bitte beachten Sie die Fristen, die Ihnen von den Rechtsanwälten der Abmahnkanzlei gesetzt worden sind. Es sollte unbedingt innerhalb dieser reagiert werden, daher kommen Sie bitte so rasch wie möglich zu uns.

Wir helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems!



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