Urteil Bundesverfassungsgericht - Regelsatz von Hartz IV 4 nicht korrekt berechnet - Neuberechnung
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::: Urteil Bundesverfassungsgericht - Regelsatz von Hartz IV 4 verfassungswidrig :::

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch Neuberechnung der Leistungen nach Hartz IV 4 notwendig? 

 

Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts 

Unser Service für Sie - Dienstleistungen zu HARTZ IV 4

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch Hotline: 0345 / 29 26 70 

   

... wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und 
       den Ihnen zustehenden Leistungen.

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe hat ein wohl wegweisendes Urteil zur die Berechnung der Regelsätze beim ALG II ( Hartz IV 4 ) und beim Sozialgeld ( d.h. für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ) erlassen: es erachtet die Berechnung dieser Regelsätze als verfassungswidrig.

Das Urteil hat das Gericht mündlich verkündet (Az.: 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09). Interessant ist, daß das Urteil nicht nur den Regelsatz für Kinder, also das sog. Sozialgeld, sondern zudem den Regelsatz für Hartz IV 4 für Erwachsene, das sog. ALG II. 

Angegriffen wurde konkret die Berechnungsgrundlage, die das Gericht als zu für wenig nachvollziehbar erachtetet. Sie genügen weder dem Grundrecht der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimus ( dies ist eine Folge der Menschenwürde aus Art. 1 GG ) noch dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 I GG.


Haben Sie Fragen zu Hartz IV 4?

     ... dann rufen Sie uns jetzt an!      Tel.: 0345 / 29 26 70

Für den Gesetzgeber ist das Urteil wie eine "Ohrfeige". Die Folgen u.a. für die Sozialkassen sind noch nicht absehbar, viele Bescheide müssen nun überprüft oder neu erlassen werden, denn schon seit längerer Zeit wurden Bescheide zu Hartz IV 4 oft unter dem Vorbehalte der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erlassen.

Das Gericht hat allerdings klargestellt, daß es lediglich für die Zukunft einen Handlungsbedarf sieht. Insoweit sind derzeit Überprüfungsanträge wegen Altbescheiden nicht sinnvoll.

Halten Sie persönlich einen Hartz IV - Bescheid in den Händen, wir überprüfen diesen gern auf seine Richtigkeit. Bitte beachten Sie, daß mit der Zustellung eine einmonatige Frist zu laufen beginnt, innerhalb derer ggf. Widerspruch erhoben werden muß. Insofern kann schnelles Handeln geboten sein. 

Haben Sie Fragen?    Dann nehmen Sie JETZT mit uns Kontakt auf!

   Tel.      0345 / 29 26 70
   Fax:     0345 / 29 26 729
   eMail: mlw@mlw-law.com



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