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| ::: Urteil Bundesverfassungsgericht - Regelsatz von Hartz IV 4 verfassungswidrig ::: |
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den Ihnen zustehenden Leistungen.
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Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe
hat ein wohl wegweisendes Urteil zur die Berechnung der Regelsätze beim ALG II
( Hartz IV 4 ) und beim Sozialgeld ( d.h. für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ) erlassen: es erachtet die Berechnung dieser Regelsätze als
verfassungswidrig.
Das Urteil hat das Gericht mündlich verkündet (Az.: 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09).
Interessant ist, daß das Urteil nicht nur den Regelsatz für Kinder, also
das sog. Sozialgeld, sondern zudem den Regelsatz für Hartz IV 4 für
Erwachsene, das sog. ALG II.
Angegriffen wurde konkret die Berechnungsgrundlage, die das Gericht als
zu für wenig nachvollziehbar erachtetet. Sie genügen weder dem Grundrecht der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimus
( dies ist eine Folge der Menschenwürde aus Art. 1 GG ) noch dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 I GG. |
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| Für den Gesetzgeber ist das Urteil wie eine
"Ohrfeige". Die Folgen u.a. für die Sozialkassen sind noch
nicht absehbar, viele Bescheide müssen nun überprüft oder neu erlassen
werden, denn schon seit längerer Zeit wurden Bescheide zu Hartz IV 4 oft
unter dem Vorbehalte der erwarteten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts erlassen.
Das Gericht hat allerdings klargestellt, daß es lediglich für die
Zukunft einen Handlungsbedarf sieht. Insoweit sind derzeit
Überprüfungsanträge wegen Altbescheiden nicht sinnvoll.
Halten Sie persönlich einen Hartz IV - Bescheid in den Händen, wir
überprüfen diesen gern auf seine Richtigkeit. Bitte beachten Sie,
daß mit der Zustellung eine einmonatige Frist zu laufen beginnt,
innerhalb derer ggf. Widerspruch erhoben werden muß. Insofern kann
schnelles Handeln geboten sein.
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