Ihr Rechtsanwalt in Halle für Verkehrsunfall, Schadensersatz
Wir beraten Sie kompetent zu den Ihren möglichen Ansprüchen nach
einem Verkehrsunfall. Dies beinhaltet die Begutachtung der Schuldfrage,
der Haftungsfrage und der Höhe sowie Art und Güte von
Schadensersatzansprüchen oder Schmerzensgeld. Wichtig zu wissen: die
Ihnen durch die Beauftragung unseres Büros entstandenen Kosten werden in
den meisten Fällen von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners
getragen.
Wir geben Ihnen guten Rat zu:
Beweis und Gutachten durch den Sachverständigen, Schadensumfang
Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Gutachter
Reparaturkosten, Reparaturkostenvoranschlag, Fachwerkstatt
Mietwagen, Eigenersparnis, Nutzungsausfallentschädigung
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungkosten
HWS-Syndrom, Schleudertrauma, Kurbehandlung, Wirbelsäule
Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung: Tel. 0345
/ 292670
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus: Herr Rechtsanwalt Steffen Wünsch
Ihr Rechtsanwalt in Halle für Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit,
Geldbuße
Wenn Sie Post von einer Ordnungsbehörde oder der Polizei im Hinblick
auf den Vorwurf eines im Straßenverkehr begangenen Fehlverhaltens
erhalten, ist dies oft mit einer Ladung oder Vorladung, mindestens aber
mit einer Anhörung verbunden. Dies ist der Zeitpunkt, einen
Verkehrsanwalt aufzusuchen, denn den Termin zur Vorladung sollten Sie
keinesfalls wahrnehmen. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt
für Verkehrsrecht und vermeiden Sie so Nachteile.
Wir beraten Sie zu:
Bußgeldkatalog, Geldbuße, Geldstrafe, OWiG
Fahrverbot, Alkohol, Promille, Trunkenheit, Rotlichtverstoß
Punkte in Flensburg, Punktekatalog, Eintragung, Löschungsfrist
Anhörung, Polizei, Ladung, Vorladung, Aussageverweigerung
Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung: Tel. 0345
/ 292670
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus: Herr Rechtsanwalt Steffen Wünsch
Ihr Rechtsanwalt in Halle für Verkehrsstrafsachen, Strafrecht,
Verteidigung
Eine Trunkenheitsfahrt kann "übel" enden. Glimpflich kommen
Sie noch davon, wenn Sie "nur" erwischt werden, doch böse
Folgen drohen dem, der im trunkenen Zustand am Steuer saß und einen
Verkehrsunfall z.B. mit Personenschaden verursachte. Hier ist guter Rat
gefragt.
Wir beraten Sie zu:
Strafrecht, Strafprozeßrecht, Strafverteidigung, Unfallflucht
Richter, Staatsanwaltschaft, Polizei, Bußgeldbehörde, Akteneinsicht
Bußgeldverfahren, Strafverfahren, Beschuldigter, Blutprobe,
Trunkeinheitsfahrt
Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigengebühren, Freispruch
Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung: Tel. 0345
/ 292670
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus: Herr Rechtsanwalt Steffen Wünsch
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