Für einfach gelagerte Sachverhalte genügt oft eine kurze Frage an den
Anwalt.
Stellen Sie uns Ihre kurzen Fragen bequem per e-Mail und sparen Sie
dadurch Zeit! In der Regel beantworten wir Ihre Rechtsfrage
innerhalb von 24 h nach Eingang. Bei Eingang Ihrer e-Mail an einem Freitag
nach 12.00 Uhr oder am Wochenende, erhalten Sie gewöhnlich am folgenden
Montag eine Antwort, bei Eingang an einem Feiertag, in der Regel am
folgenden Werktag..
Der Vertrag kommt mit unserer Beantwortung Ihrer Frage zustande.
Nach Beantwortung Ihrer Frage erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Als Honorar berechnen wir zugunsten unserer Mandanten abweichend vom Rechtsanwaltvergütungsgesetz
nur
59,50 € brutto (50,00 € netto + 9,50 €
Umsatzsteuer).
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so stellen wir für Sie
gern eine so genannte Deckungsanfrage. Werden unsere Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung
übernommen, kommen auf Sie keine weiteren Kosten bzw. nur die evtl.
vereinbarte Selbstbeteiligung zu.
Sollten für die Beantwortung Ihrer Frage Unterlagen zur Einsicht
nötig sein oder unsererseits Rückfragen bestehen, melden wir
uns bei Ihnen. Dasselbe gilt für den Fall, daß wir Sie gegenüber einem
Gegner vertreten müssen.
>>> Zum
Online - Beauftragungs - Formular <<< |