| Für einfach gelagerte Sachverhalte genügt oft eine kurze Frage an den
Anwalt. Diese muß nicht immer in einem zeitraubenden persönlichen Gespräch
erfolgen, sondern kann auch über unsere Internetseite gestellt werden.
Geht uns Ihre Frage von Montag bis Freitag, 12.00 Uhr zu, antworten wir
in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Geht uns die Frage am Freitag nach
12.00 Uhr oder am Wochenende zu, erhalten Sie in der Regel am nächsten
Montag Antwort. Fragen Sie uns an einem Feiertag, antworten wir regelmäßig
am nächsten Werktag.
Der Vertrag kommt mit der Beantwortung Ihrer Frage zustande.
Nach Beantwortung der Frage erhalten Sie eine Rechnung.
Das Honorar wird auf 59,50 € brutto (50,00 € netto + 9,50 €
Umsatzsteuer) vereinbart.
Dies ist in Abweichung von der Rechtsanwaltvergütungsgesetz.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sein sollten, so stellen wir für Sie
auch gern eine so genannte Deckungsanfrage. Übernimmt die
Rechtsschutzversicherung unsere Kosten, brauchen Sie nichts oder nur Ihre
vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.
Erweist sich die Beantwortung der Frage als komplizierter, benötigen
wir Unterlagen zur Einsicht oder haben wir noch Rückfragen, so melden wir
uns bei Ihnen. Dasselbe gilt für den Fall, daß wir Sie gegenüber dem
Gegner vertreten müssen.
>>> Zum
Online - Beauftragungs - Formular <<< |