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Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Maurer, Wünsch & Goldberg

Für einfach gelagerte Sachverhalte genügt oft eine kurze Frage an den Anwalt. Diese muß nicht immer in einem zeitraubenden persönlichen Gespräch erfolgen, sondern kann auch über unsere Internetseite gestellt werden.

Geht uns Ihre Frage von Montag bis Freitag, 12.00 Uhr zu, antworten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Geht uns die Frage am Freitag nach 12.00 Uhr oder am Wochenende zu, erhalten Sie in der Regel am nächsten Montag Antwort. Fragen Sie uns an einem Feiertag, antworten wir regelmäßig am nächsten Werktag.

Der Vertrag kommt mit der Beantwortung Ihrer Frage zustande.

Nach Beantwortung der Frage erhalten Sie eine Rechnung.
Das Honorar wird auf 59,50 € brutto (50,00 € netto + 9,50 € Umsatzsteuer) vereinbart.
Dies ist in Abweichung von der Rechtsanwaltvergütungsgesetz.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sein sollten, so stellen wir für Sie auch gern eine so genannte Deckungsanfrage. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung unsere Kosten, brauchen Sie nichts oder nur Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Erweist sich die Beantwortung der Frage als komplizierter, benötigen wir Unterlagen zur Einsicht oder haben wir noch Rückfragen, so melden wir uns bei Ihnen. Dasselbe gilt für den Fall, daß wir Sie gegenüber dem Gegner vertreten müssen.

>>> Zum Online - Beauftragungs - Formular <<<



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