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Rechtsanwaltskanzlei Maurer, Wünsch & Goldberg - -
- MWG-News
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Haben Sie Fragen?
Kein Problem, ein kurzer Anruf genügt.
Maurer, Wünsch Goldberg
Rechtsanwälte
Tel.: 0345 / 2 92 67-0
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Der nächste Winter naht bestimmt! ...hier der Tip für den Autofahrer!
"im Winter muß mit einer geeigneten Bereifung gefahren werden..."
Wir sind mittendrin im Winter, also Zeit für die Winterreifen, werden Sie wie viele andere Autofahrer auch denken. Hier liegen Sie richtig, und wenn Sie in der Vergangenheit auf Winterreifen verzichtet haben, so geben wir Ihnen den Rat, dies ab sofort (nicht nur aus Sicherheitsgründen) nicht mehr zu tun.
Der Gesetzgeber hat nämlich eine generelle Winterreifenpflicht
eingeführt und ist mit dieser Maßnahme auf eine breite Zustimmung
gestoßen. Zu Recht, wie wir meinen.
Wer mit seinem Wagen auf schnee- oder eisbedeckten öffentlichen Straßen fährt, muß Winter- oder Ganzjahresreifen montiert haben; solche Reifen sind durch die Aufschrift M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet. Mit Sommerreifen dürfen Sie Ihr KfZ bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr bewegen. Und diese gilt nicht nur für den Fahrtantritt, sondern auch für die Weiterfahrt bei plötzlicher Änderung der Straßenverhältnisse.
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Wer mit
Sommerreifen auf
schnee- oder
eisbedeckten Straßen
fährt, riskiert ein
Bußgeld von 40,00 €
(bislang 20,00 €). Führt dieser Verstoß ferner zu einer
Behinderung des Straßenverkehrs, wird dies mit einem Bußgeld von
80,00 € sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Die Verwendung von Schneeketten oder Anfahrhilfen auf Sommerreifen stellt keine "geeignete Bereifung" dar.
Dies gilt auch für eine Mischung von Sommer & Winterreifen.
Die hier behandelte Neuregelung umfaßt Kraftfahrzeuge jeder Art, nicht dagegen Anhänger. Darüber hinaus können Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung - auch dies ist zu beachten - im Einzelfall zu versicherungsrechtlichen Problemen führen. Daher ist in jedem Fall zu empfehlen, in den Wintermonaten auf die richtige Bereifung "umzusatteln".
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