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    Der nächste Winter naht bestimmt! ...hier der Tip für den Autofahrer!

"im Winter muß mit einer geeigneten Bereifung gefahren werden..."

Der nächste Winter naht bestimmt! ...hier der Tip für den Autofahrer!

"im Winter muß mit einer geeigneten Bereifung gefahren werden..."

Langsam merken wir nun wirklich ganz sicher, daß sich die warme Jahreszeit verabschiedet. Die Sonne - so sie überhaupt scheint - hat nicht mehr die sommerliche Kraft, und des nachts gehen die Temperaturen herunter in den einstelligen Bereich.
Zeit für die Winterreifen, werden Sie wie viele andere Autofahrer auch denken. Hier liegen Sie richtig, und wenn Sie in der Vergangenheit auf Winterreifen verzichtet haben, so geben wir Ihnen den Rat, dies ab sofort (nicht nur aus Sicherheitsgründen) nicht mehr zu tun. 
Der Gesetzgeber hat nämlich mit Einfügung des § 2 Abs.3a StVO die Pflicht zur Anpassung der Kraftfahrzeugausrüstung an die Wetterverhältnisse konkretisiert. 
Nach der neuen Winterreifenverordnung sind also alle Kraftfahrzeuge den Winterverhältnissen anzupassen. Die geeignete Bereifung findet hierbei eine besondere Erwähnung.
Mit dieser Verhaltensvorschrift geht jedoch keine generelle Winterreifenpflicht einher.

Wer mit seinem Wagen auf schnee- oder eisbedeckten öffentlichen Straßen fährt, muß Winter- oder Ganzjahresreifen montiert haben; solche Reifen sind durch die Aufschrift M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet. 
Mit Sommerreifen dürfen Sie Ihr KfZ bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr bewegen. Und diese gilt nicht nur für den Fahrtantritt, sondern auch für die Weiterfahrt bei plötzlicher Änderung der Straßenverhältnisse. 

Wer mit Sommerreifen auf schnee- oder eisbedeckten Straßen fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20,- €. Führt dieser Verstoß ferner zu einer Behinderung des Straßenverkehrs, wird dies mit einem Bußgeld von 40,- € sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. 
Die Verwendung von Schneeketten oder Anfahrhilfen auf Sommerreifen stellt keine "geeignete Bereifung" dar.

Dies gilt auch für eine Mischung von Sommer & Winterreifen.
Die hier behandelte Neuregelung umfaßt Kraftfahrzeuge jeder Art, nicht dagegen Anhänger. 
Darüber hinaus können Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung - auch dies ist zu beachten - im Einzelfall zu versicherungsrechtlichen Problemen führen. Daher ist in jedem Fall zu empfehlen, in den Wintermonaten auf die richtige Bereifung "umzusatteln".

Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch



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